1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der AbsperrAsse UG (haftungsbeschränkt), Fischers Allee 48, 22763 Hamburg, und ihren Kunden über Halteverbote sowie damit zusammenhängende Beantragungs-, Aufstellungs-, Miet- und Organisationsleistungen.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist, wer den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken schließt. Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Für Verkehrssicherung, mobile Ampelanlagen und Verkehrszeichenpläne wird über die Website zunächst nur eine unverbindliche Anfrage übermittelt. Ein Vertrag kommt hierfür erst durch ein individuelles Angebot und dessen Annahme zustande.
2. Bestellung und Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist noch kein verbindliches Angebot. Mit der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung für die in der Bestellübersicht bezeichnete Halteverbotsleistung ab.
Der Eingang der Bestellung wird elektronisch bestätigt. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Auftragsannahme. Der Vertrag kommt zustande, sobald AbsperrAsse den Auftrag ausdrücklich bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben über die Schaltfläche „Zurück“ prüfen und berichtigen.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Bestellübersicht und der Auftragsbestätigung. Je nach Auswahl umfasst er insbesondere die Bereitstellung, fristgerechte Aufstellung und Abholung der Verkehrszeichen sowie gegebenenfalls die Vorbereitung und Einreichung eines Antrags bei der zuständigen Behörde.
Behördliche Entscheidungen, Bearbeitungszeiten und Auflagen liegen außerhalb des Einflussbereichs von AbsperrAsse. Eine Genehmigung oder ein bestimmter behördlicher Bearbeitungszeitpunkt wird deshalb nicht garantiert.
Ist die behördliche Anordnung vom Kunden zu beschaffen, muss sie rechtzeitig, vollständig und in lesbarer Form bereitgestellt werden. Die Ausführung bleibt von der rechtlichen Zulässigkeit, der tatsächlichen Verfügbarkeit und der Einhaltung behördlicher Vorgaben abhängig.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt richtige und vollständige Angaben zu Einsatzort, Zeitraum, benötigter Länge, Zweck, Rechnungsanschrift und Besonderheiten der Fläche bereit. Änderungen sind AbsperrAsse unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde sorgt dafür, dass die von ihm bereitgestellten Unterlagen verwendet werden dürfen. Nicht erkennbare örtliche Besonderheiten, Zufahrten, Baustelleneinrichtungen oder sonstige Hindernisse sind vorab mitzuteilen.
5. Preise und Behördenkosten
Für Verbraucher ist der in der Bestellübersicht ausgewiesene Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer maßgeblich. Der Nettopreis wird zusätzlich dargestellt. Für Unternehmer gelten dieselben ausgewiesenen Preisbestandteile, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Behördliche Gebühren und Auslagen sind nicht Bestandteil des AbsperrAsse-Leistungspreises, sofern sie nicht ausdrücklich als enthalten bezeichnet werden. Angezeigte Behördenkosten sind nur unverbindliche Schätzungen; maßgeblich ist der Gebührenbescheid der zuständigen Behörde.
Geht der Gebührenbescheid unmittelbar an den Kunden, zahlt der Kunde die Behörde direkt. Legt AbsperrAsse eine Gebühr nach Vereinbarung aus, wird sie entsprechend der steuerlichen Behandlung auf der Rechnung ausgewiesen.
6. Termine und kurzfristige Aufträge
Vereinbarte Termine setzen rechtzeitige Mitwirkung des Kunden und, soweit erforderlich, eine rechtzeitig vorliegende behördliche Anordnung voraus. Verzögerungen der Behörde oder fehlende Unterlagen können zu einer Verschiebung oder Ablehnung des Auftrags führen.
Bei kurzem Vorlauf prüft AbsperrAsse die Verfügbarkeit und rechtliche Umsetzbarkeit. Ein auf der Website ausgewiesener Kurzfristigkeitszuschlag wird nur berechnet, wenn er in der Bestellübersicht enthalten und vom Kunden bestätigt wurde.
7. Rücknahme, Stornierung und Behördengebühren
Eine Stornierungs- oder Rücknahmeanfrage lässt gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern unberührt. Im Übrigen bedarf die Aufhebung eines bereits geschlossenen Vertrags einer Vereinbarung.
Wird ein bereits bei der Behörde eingereichter Antrag auf Wunsch des Kunden zurückgenommen, trägt der Kunde die bis dahin tatsächlich entstandenen, von der Behörde berechneten und nicht erstatteten Gebühren und Auslagen. Dies gilt auch, wenn die Behörde trotz Rücknahme eine Bearbeitungsgebühr erhebt.
Bereits erbrachte Leistungen von AbsperrAsse werden nach dem Stand der Bearbeitung und den gesetzlichen Bestimmungen berechnet. Eine pauschale Berechnung des vollständigen Auftragswerts allein wegen der Rücknahme findet nicht statt.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass AbsperrAsse vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, schuldet er im Fall eines späteren Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
9. Mängel und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. AbsperrAsse haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Für Entscheidungen und Verzögerungen von Behörden haftet AbsperrAsse nicht, soweit diese nicht von AbsperrAsse zu vertreten sind.
10. Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
AbsperrAsse ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 10. August 2026 · Entwurf zur rechtlichen Prüfung