Wann Baustellensicherung nötig wird
Baustellensicherung wird erforderlich, wenn durch Arbeiten oder Baustelleneinrichtung öffentliche Fläche betroffen ist: Gehweg, Fahrbahn, Parkstreifen, Ladezone oder sonstige Verkehrsfläche.
- Container, Gerüst, Bau-WC oder Materiallager
- Kranstellung und Baustellenzufahrt
- Arbeitsfläche auf Gehweg, Parkstreifen oder Fahrbahn
- Engstelle mit Bedarf für Beschilderung oder mobile Ampel
Halteverbot, Sondernutzung, Verkehrssicherung
Ein Halteverbot hält Parkfläche frei. Eine Sondernutzung erlaubt die Nutzung öffentlicher Fläche für andere Zwecke, zum Beispiel Container oder Gerüst. Verkehrssicherung sorgt dafür, dass der Bereich vor Ort verständlich beschildert und abgesperrt ist.
Sie nennen uns Adresse, Zeitraum, Zweck und ungefähr benötigte Fläche. Wir bereiten die passenden Schritte vor und stellen das Material vor Ort.